Profitieren Sie von staatlicher Unterstützung für Menerga-Anlagen
Nutzen Sie Förderpotenziale
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie die Kälte-Klima-Richtlinie bieten attraktive Fördermöglichkeiten für die Installation und Optimierung raumlufttechnischer Geräte – auch für unsere Menerga-Anlagen. Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich finanzielle Unterstützung für Ihre Investition in nachhaltige Klimatechnik.
Staatlich gefördert. Technisch überzeugend.
Im Rahmen der BEG können Lüftungs- und Klimageräte von Menerga sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung bezuschusst werden. Die Förderung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie gilt für:
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Einzelmaßnahmen
Unsere Lösungen sind förderfähig – ganz gleich, ob es sich um ein Neugerät oder eine Nachrüstung handelt. Systeme mit integrierter Wärmepumpe und dem natürlichen Kältemittel R-744 erfüllen selbstverständlich die technischen Anforderungen für eine Förderung.
Darüber hinaus sind im Rahmen der BEG auch zahlreiche begleitende Investitionen förderfähig, die für die Errichtung einer Lüftungsanlage erforderlich sind.
Einbau oder Austausch raumluft- und klimatechnischer Anlagen
Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme
Geräte mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
Schallgedämmte Lüftungszentralen
Luftleitungen, Außen-/Fortluftsysteme, Verkleidungen
Steuerungen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (z. B. Menerga Connect)
Inbetriebnahme, Einregulierung, Schulung
Wartung & Inspektion (bis 2 Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises)
Elektroanschlüsse und bauliche Maßnahmen wie Durchbrüche, Dämmung oder Technikräume
Unsere Lösungen sind förderfähig und eignet sich für verschiedenste Anwendungsbereiche – vom privaten Schwimmbad und öffentlichen Schwimmbad über Schulen bis hin zu Bürogebäuden.
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Im Rahmen dieses Förderprogramms sind gewerbliche Anwendungen antragsberechtigt. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, sofern sie mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
Dazu zählen nicht nur CO₂-Kälteanlagen, sondern auch Systeme mit indirekter adiabatischer Kühlung. Unsere Adconair-Geräte sind in diesem Zusammenhang sogar doppelt förderfähig – sie eignen sich sowohl für den Einsatz in der Komfort- als auch in der Industrielüftung.
Darüber hinaus sind auch unsere ThermoCond CO₂mpass Systeme mit dem natürlichen Kältemittel R-744 förderfähig – ideal für den Einsatz in öffentlichen Schwimmhallen.
Wichtig: Der Antrag, der der Klima-Kälte-Richtlinie muss, bis Ende 2026 eingereicht werden
Bitte beachten Sie: Die Kälte-Klima-Richtlinie endet spätestens am 31. Dezember 2026. Stellen Sie Ihre Anträge frühzeitig!
Sie möchten eine förderfähige Menerga-Anlage planen oder modernisieren? Wir helfen Ihnen gern bei:
der Auswahl geeigneter Produkte
technischen Fragen zur Förderfähigkeit
der Zusammenarbeit mit Fachplanern
der Dokumentation für die Antragstellung
Unsere Ansprechpartner:innen beraten Sie gerne individuell zu Ihren Möglichkeiten.